Die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins vom 6. Oktober 2020 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen (vgl. Berliner Anwaltsblatt 12/2020, Seite 453 ff.). Diese wurde am 28. Januar 2021 in das Vereinsregister (AG Charlottenburg VR 695 B) eingetragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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