Vergtungsvereinbarungen mit Verbrauchern sind auch als AGB zulssig, sofern sie hinsichtlich der Vergtungssystematik transparent bleiben. Eine Mischung aus Stundensatz und RVG ist unwirksam. Der BGH hat am 12. September 2024 auf die Revisionen von Klger und Beklagter ein spannendes Urteil zur Kombination von RVG und Stundensatzvereinbarung getroffen (Az. IX ZR 65/23). Spoiler: Gegenber Verbrauchern unwirksam. Nicht alles, was geht, ist auch zulssig. Und zur EuGH-Entscheidung zu Stundensatzvereinbarungen vom letzten Jahr (EuGH v. 12.1.2023 C-395/21) hat der BGH auch eine eigene Meinung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.12.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-19 |
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