Vergütungsvereinbarungen mit Verbrauchern sind auch als AGB zulässig, sofern sie hinsichtlich der Vergütungssystematik transparent bleiben. Eine Mischung aus Stundensatz und RVG ist unwirksam. Der BGH hat am 12. September 2024 auf die Revisionen von Kläger und Beklagter ein spannendes Urteil zur Kombination von RVG und Stundensatzvereinbarung getroffen (Az. IX ZR 65/23). Spoiler: Gegenüber Verbrauchern unwirksam. Nicht alles, was geht, ist auch zulässig. Und zur EuGH-Entscheidung zu Stundensatzvereinbarungen vom letzten Jahr (EuGH v. 12.1.2023 – C-395/21) hat der BGH auch eine eigene Meinung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.12.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-19 |
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