Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ als Mordmerkmal vorgeschlagen wird (BT-Drucks. 20/12085). Doch die Erweiterung des Mordparagrafen löst die genannten Probleme nicht. Denn: dass die Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen nicht schon de lege lata als Mord bestraft, ist nicht nur auf die materielle Rechtslage zurückzuführen. Auch das vorgeschlagene Mordmerkmal lässt Raum für Wertungswidersprüche. Die Argumentation des Entwurfs basiert ihrerseits auf einem fehlgehenden Verständnis der Verwerflichkeit von Trennungstötungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-16 |
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