Meine Damen und Herren, sehr geehrte Anwesende, liebe Anwältinnen und Anwälte, sind Sie schon einmal ohne gültigen Fahrausweis mit dem Bus oder der U-Bahn gefahren? Sollten Sie dafür nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden können? Ich meine: nein. Ende September haben wir im Bundesrat über diese Frage gestritten. Berlin hat die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens gefordert. In der gleichen Sitzung des Bundesrates wurden aber auch vier Anträge für Strafverschärfungen eingebracht. Darunter waren Strafschärfungen bei terroristischer Propaganda, Strafschärfungen zum Schutz von Politikerinnen und Politikern vor Beleidigungen und auch Strafschärfungen zum Schutz von Symbolen der Europäischen Union.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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