Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 4. Juli 2018 sein Urteil in einem vom Berliner Landesverband der AfD angestrengten Organstreitverfahren verkündet. Der Antrag der AfD richtete sich gegen Äußerungen des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in einem Interview mit dem RBB und in einer parlamentarischen Fragestunde. Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zurückgewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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