Zwar dürfen in Brandenburg aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen mehr übernachten. Dies gilt laut zwei aktuellen erstinstanzlichen Eil-Entscheidungen des VG Potsdam aber nicht für Übernachtungen in Zweitwohnungen und Ferienhäusern. Den Entscheidungen zufolge dürfen zwei Berliner trotz des Einreisestopps, den der Landkreis Ostprignitz-Ruppin verhängt hatte, ihre Zweitwohnsitze aufsuchen und dort übernachten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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