Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 26.4.2018 in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass der für jedermann bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht durch Veröffentlichungspflichten nach dem Parteiengesetz verdrängt wird. Er hat damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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