Am 20. Mai 2019 hat das Europäische Parlament und der Rat die folgenden Richtlinien, die sog. „Warenkaufrichtlinie“ und die sog. „Digitale-Inhalte-Richtlinie“ verabschiedet. Die Umsetzungsfrist beider Richtlinien lief bereits am 1. Juli 2021 ab. Die Anwendung der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen Vorschriften ist in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2022 vorgesehen.
Polen hat trotz Ablauf der genannten Fristen nicht nur versäumt, diese Richtlinien umzusetzen, sondern hat noch nicht einmal den endgültigen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Der polnische Ministerrat hat zwar den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinien 2019/770 und 2019/771 ausgefertigt, dieser wurde aber dem Sejm noch nicht zugeleitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.09.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-19 |
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