Der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich nun auch der BGH angeschlossen: die Grundbuchämter dürfen am sog. doppelten Voreintragungserfordernis festhalten. Das verpflichtet Gesellschaften bürgerlichen Rechts (nun folgend: GbR) dazu, sich in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.12.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

