Zum Jahreswechsel 2020/2021 ist die HOAI 2021 in Kraft getreten. Der Hintergrund der Reform ist schnell erzählt. Die HOAI mit ihrer verbindlichen Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen für Architekten- und Ingenieurshonorare war bereits seit dem Jahr 2000 erheblichen europarechtlichen Bedenken ausgesetzt.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (Az: C-377/17) dann die HOAI teilweise für europarechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des EuGHs verstießen die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze des § 7 Abs. 1 HOAI gegen die europäische Dienstrichtungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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