Seit dem 1. Januar 2010 ist durch § 1 der Berliner Elektronische-Rechtsverkehr-VO Justiz und die dortige Anlage der elektronische Rechtsverkehr mit dem Landgericht Berlin eröffnet. Rechtsanwälte können seitdem auf Grundlage des § 130 a ZPO Schriftsätze beim Landgericht Berlin in elektronischer Form einreichen.
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