Seit dem 1. Januar 2010 ist durch § 1 der Berliner Elektronische-Rechtsverkehr-VO Justiz und die dortige Anlage der elektronische Rechtsverkehr mit dem Landgericht Berlin eröffnet. Rechtsanwälte können seitdem auf Grundlage des § 130 a ZPO Schriftsätze beim Landgericht Berlin in elektronischer Form einreichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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