Rechtsanwalt scheitert mit Anträgen gegen Berliner Corona-Regelung vor dem OVG-Berlin- Brandenburg und dem VG Berlin
Ein Rechtsanwalt meinte, dass die Berliner Corona- VO ihn unverhältnismäßig in seiner Berufsfreiheit beschränkt und stellte einen Normenkontrollantrag zum OVG Berlin-Brandenburg. Seine Argumente: Die benannte Verordnung würde die Ausübung seines Berufs erschweren und die Funktion der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege beeinträchtigen.
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