Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist erfolgreich gegen drei Anbieter von mietrechtlichen Rechtsdienstleistungen vorgegangen. Die Meritus Legal Service GmbH („Mietwaechter.de“) und ein Mitarbeiter sowie die Mietbuddy GmbH und zwei Mitarbeiter sowie die Rental Rights Technology haben Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Das Präsidium der RAK Berlin war zu dem Ergebnis gekommen, dass jeweils Verstöße gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgelegen hatten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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