Die Digitalisierung hat den Rechtsdienstleistungsmarkt fest im Griff und wird in den nächsten Jahren auch in der Anwaltschaft zu massiven Veränderungen führen. Der Mandant erwartet heute dank der digitalen Möglichkeiten von seinem Anwalt jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit sowie mehr Leistung für weniger Geld („more-for-less“). Die Anwaltschaft sieht sich dabei zunehmender Konkurrenz durch sog. „Alternative Rechtsdienstleister“ ausgesetzt. Schon seit geraumer Zeit haben sich Portale etabliert, die standardisiert und automatisiert Rechtsdienstleistungen für Verbraucher erbringen. Dies stellt auch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Erbringung von Rechtsdienstleistungen von einer Erlaubnis abhängig macht und grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehält, vor eine Belastungsprobe. Einige der Geschäftsmodelle kollidieren nämlich mit dem RDG, weil Rechtsdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Dazu zählen insbesondere Anbieter von Plattformen zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen, häufig gekoppelt mit einer Prozessfinanzierung, soweit sie sich nicht auf eine Inkassoerlaubnis berufen können, und sog. Vertrags- oder allgemein Rechtstextgeneratoren, die Verbrauchern für ihre Alltagsrechtsprobleme zur Verfügung gestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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