Als erste und bislang einzige vom Bundesamt für Justiz anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG nahm die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.) im März 2020 ihre Tätigkeit auf und blickt nun positiv auf ein spannendes erstes Jahr zurück.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-19 |
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