Der EuGH wird auch während der COVID-19-Krise seine Rechtsprechungstätigkeit weitgehend aufrechterhalten. Um dies trotz Beschränkungen in Luxemburg und seinen Nachbarländern gewährleisten zu können, wurde der Großteil des Personals soweit mit IT-Hardware ausgestattet, dass es ab dem 16. März im Homeoffice arbeiten konnte.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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