Der EuGH wird auch während der COVID-19-Krise seine Rechtsprechungstätigkeit weitgehend aufrechterhalten. Um dies trotz Beschränkungen in Luxemburg und seinen Nachbarländern gewährleisten zu können, wurde der Großteil des Personals soweit mit IT-Hardware ausgestattet, dass es ab dem 16. März im Homeoffice arbeiten konnte.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.