Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen wird durch die BRAO-Reform, die am 1. August 2022 in Kraft tritt, maßgeblich geändert. Für einen Überblick empfehle ich den vorzüglichen Beitrag des Kollegen Thomas Röth (in diesem Heft).
Hier geht es nur um ein Nischen- und Sonderthema, nämlich Tätigkeitsverbote, die aus der Referendarstätigkeit herrühren können. Die Frage dieses Beitrages lautet: Was geschieht, wenn einer Anwältin bzw. einem Anwalt eine Sache über den Weg kommt, an der sie oder er als Referendar:in bereits gearbeitet hatte?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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