Am 9. September 2025 referierte Frau Andrea Erbslöh, Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg und Vorsitzende Richterin des – u.a. – mit der Zweckentfremdung befassten V. Senats zur aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zur Zweckentfremdung von Wohnraum – ausdrücklich „unter vorsichtiger Erweiterung des Themas in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht“.
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