Am 3. Mai 2018 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Fortbildung ein und durfte etwa 45 Teilnehmer begrüßen. Als Referent konnte der VorsRiKG Dr. Peter-Hendrik Müther, vorsitzender Richter des 22. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden. VorsRiKG Dr. Müther erläuterte den Teilnehmern ausführlich und lebensnah Einzelfragen zu Busspur- und Fahrradunfällen sowie die Senatsrechtsprechung zur Beweislast für die Unfallursächlichkeit von Vorschäden und gab wertvolle Hinweise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10.39 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
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