Im Rahmen der Fortbildungsreihe Richter und Anwaltschaft im Dialog berichtete Dr. Egbert Schneider, Richter am Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, am 19.1.2017 über die aktuelle Rechtsprechung seines Gerichtes und des Bundessozialgerichtes (BSG) zu vier Teilbereichen des Krankenversicherungsrechtes, die seines Erachtens nach für den Anwalt, der den individuellen Versicherten vertritt, besonders wichtig sind. Dr. Egbert Schneider ist seit nunmehr vier Jahren am LSG Berlin-Brandenburg im Bereich der Krankenversicherung tätig.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
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