Familie hat Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Träger des Jugendamtes bei unrechtmäßiger Unterbringung in Pflegefamilien aufgrund eines falschen Gutachtens, LG Mainz vom 30.06.2015,2 O 223/14, Berufung, OLG Koblenz vom 18.03.2016, 1 U 832/15. Die beiden Kinder der Familie D., geb. Nov 2011 und Okt. 2012, leiden genetisch bedingt unter einem benignen Hydrozephalus (sogenannter Wasserkopf). Bereits kleinste Erschütterungen können bei einem derartigen Krankheitsbild zu Gehirnblutungen führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.01.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
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