Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht für die gelegentliche Benennung von Schiedspersonen gemäß § 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) interessierte Kolleginnen und Kollegen. Diese werden auf Ersuchen der Rechtsschutzversicherung von der Kammer bestimmt, wenn auf Versicherungsnehmerseite der Ablehnung von Versicherungsschutz widersprochen und die Einleitung eines Schiedgutachterverfahrens verlangt wird. Die Schiedsgutachterin oder der Schiedsgutachter hat dann insbesondere die Erfolgaussichten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im jeweiligen Versicherungsfall zu prüfen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.07.28 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
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