Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht für die gelegentliche Benennung von Schiedspersonen gemäß § 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) interessierte Kolleginnen und Kollegen. Diese werden auf Ersuchen der Rechtsschutzversicherung von der Kammer bestimmt, wenn auf Versicherungsnehmerseite der Ablehnung von Versicherungsschutz widersprochen und die Einleitung eines Schiedgutachterverfahrens verlangt wird. Die Schiedsgutachterin oder der Schiedsgutachter hat dann insbesondere die Erfolgaussichten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im jeweiligen Versicherungsfall zu prüfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.07.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: