Innovative und erfolgreiche Geschäftsideen und -konzepte laden Wettbewerber nicht selten zur Nachahmung ein, zumal der Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit auch die Nachahmungsfreiheit umfasst. In einer Zeit, in der sich Produkte und Dienstleistungen häufig kaum noch unterscheiden, kommt dem Visual Merchandising und Kauferlebnis und damit auch der Geschäftsausstattung in Form von Auslagengestaltung, Instore-Dekoration und Architektur vermehrt Bedeutung zu. Eine positive Außenwirkung ist für die Wiedererkennung und das Image eines Unternehmens unverzichtbar. Aber weder Ideen noch Konzepte lassen sich als solche schützen. Doch wie steht es mit dem Schutz der Geschäftsausstattung?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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