Berlin (DAA). Die Sonne scheint, das Thermometer erreicht die 30-Grad-Marke. Auch in Büros und Konferenzräumen steigen die Temperaturen. Arbeitnehmer müssen sich trotzdem an die üblichen Kleiderregeln halten. Das gilt auch, wenn es keinen festen Dresscode gibt, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Der Arbeitgeber hat das Recht, angemessene Kleidung am Arbeitsplatz vorzuschreiben. Hat er einen bestimmten Dresscode festgelegt, müssen sich die Mitarbeiter auch im Sommer daran halten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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