Spanien hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung im Rechtswesen gemacht, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Notarrecht, Hypothekenrecht und in steuerlichen Angelegenheiten. Dieser Übergang wurde durch das neue Digitalisierungsgesetz, das am 8. Mai 2023 als Gesetz 11/2023 verabschiedet wurde, vorangetrieben, welches die EU-Richtlinie 2019/1151 umsetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-15 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.