Gerichtsurteile schaffen es durchaus schon mal als Schlagzeile auf Seite eins – eher ungewöhnlich ist das aber für den Umstand, dass verschiedene Spruchkörper unterschiedliche Auffassungen haben. So jüngst geschehen im Tagesspiegel, der am 2.5.2019 titelte: „Berliner Richter streiten über Mietspiegel“. Hintergrund war das Urteil des LG Berlin vom 26.3.2019 – 63 S 230/16.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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