Die Diskussion um die (verfassungs-)rechtliche Stärkung des Berliner Verfassungsgerichtshofes – VerfGH – „hat gerade erst begonnen“, schrieb ich in einem Beitrag im Berliner Anwaltsblatt. Darin habe ich auch auf die erheblichen mit der bisherigen Nichtregelung verbundenen Gefahren hingewiesen. Nach zahlreichen gleichlautenden Stimmen auch in der Öffentlichkeit hat die Senatsjustizverwaltung erfreulicherweise jetzt endlich reagiert: Der Entwurf eines entsprechenden „Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Berlin“ wurde am 12. Februar 2026 der Presse vorgestellt. Es soll die Unabhängigkeit, zugleich auch die Funktionsfähigkeit des Berliner VerfGH sichern. Die wichtigsten (Organisations-) Regeln werden von der bisherigen nur einfachgesetzlichen auf die landesverfassungsrechtliche Ebene gebracht. Teilweise entsprechen die Regelungen den neuen Bestimmungen im Grundgesetz (Art. 93 GG) zur Resilienz des BVerfG.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.05.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-15 |
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