Der DAV begrüßt den Abbau von kommunikativen Barrieren in gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultiert die Pflicht, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Der kommunikative Zugang zu gerichtlichen und behördlichen Verfahren ist dabei ein erster Schritt auf dem in Art. 9 UN-BRK vorgesehenen Weg zu gleichberechtigtem Zugang zu sämtlichen Einrichtungen und Diensten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.05.21 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-15 |
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