Seit 2009 werden erbschaft- und schenkungsteuerliche Erwerber der familiären Seitenlinie mit geringen Freibeträgen und einer ungünstigen Steuerklasse bedacht. Manchmal bleiben vermögende Personen kinderlos, weswegen an eine Vermögensübertragung an Neffe, Nichte oder gar nicht verwandte Personen gedacht wird. Wird hier vielleicht das private Wohnhaus auf die Nichte übertragen, können hieraus schnell mehrere Tausend Euro Erbschaftsteuerbelastung entstehen, die vielleicht nur durch den Verkauf der Immobilie finanziert werden kann. Die Frage ist, ob man diese Belastung mindern kann. Geht man die Übertragung früh an, so lässt sich einiges an Schenkungssteuer sparen, wenn der Schenker sich den Nießbrauch an der Immobilie vorbehält. Der vorbehaltene Nießbrauch mindert nämlich als Belastung die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage in Höhe seines kapitalisierten Jahreswertes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.10.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-17 |
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