Jeder, der neue Mitarbeiter*innen sucht, weiß, wie schnell man bei der Suche an die Grenzen des AGG stößt. Es stellt sich die Frage, wie formuliere ich eine Stellenanzeige so, dass diese AGG konform ist, und wie kann ich eine Absage erteilen, ohne sofort eine Entschädigung wegen Benachteiligung zahlen zu müssen. Solange in unseren Unternehmen nicht ausschließlich Roboter eingesetzt werden, die unsere Arbeit vollständig übernehmen, solange also noch der Faktor Mensch im Mittelpunkt des Arbeitslebens steht, müssen wir „uns finden“. Der Arbeitgeber will die „eierlegende Wollmilchsau“. Die gibt es nicht. Der Staat hat uns hingegen durch das AGG gewisse „Stolpersteine“ bei der Suche nach neuen Mitarbeitern in den Weg gelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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