Die auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1. Januar 2011 offiziell ihre Arbeit aufgenommen und schlichtet damit bereits seit 11 Jahren vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandantinnen/ Mandanten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert in Höhe von 50.000,00 € und ist seit dem Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) am 1. April 2016 seit nunmehr 6 Jahren eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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