Gemeinsame Veranstaltungen des Arbeitskreises Verkehrsrecht mit dem Arbeitskreis Strafrecht hat es schon gegeben. Die Überschneidungen der Themen liegen auf der Hand. Als der Arbeitskreis Erbrecht beim Arbeitskreis Verkehrsrecht nach einer gemeinsamen Veranstaltung anfragte, stellte sich kurz die Frage, wo es Verbindungen zwischen Erbrecht und Verkehrsrecht gibt. Aber schon der Titel der Veranstaltung „Tod am Baum“ macht auch hier die Überschneidung der Themen deutlich.
Verstirbt bei einem Unfall ein Beteiligter, stellen sich nicht nur erbrechtliche Fragen, denn die Ansprüche des Unfallopfers gehen mit dem Tod nicht unter, sondern auf die Erben über. Und mitunter haben die Erben sogar eigene Ansprüche (z. B. wegen eines sog. Schockschadens).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.05.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-18 |
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