Der Herbst war voll im Gange, als sich A auf dem Weg zu seiner Ehefrau befand. Die lang ersehnte Reise in ferne Länder um die halbe Welt, die er seit Wochen plante, sollte eine Überraschung sein. Ob sie ja sagen und mitkommen würde? Noch eine halbe Stunde bis zur Verabredung, dachte er und vertraute auf sein Vorfahrtsrecht.
Doch B gewährte es ihm nicht. Abgedrängt und herumgewirbelt endete die Autofahrt des A abrupt an einem Baum und ließ den bedauerlichen, aber für die Darlegungen im Folgenden nötigen Erbfall eintreten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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