Praxistest des Kurzkommentars: Der Rezensent fragt sich: Wie ist das eigentlich, wenn man die Mandanten auf Englisch oder Französisch berät, aber die Angelegenheit selbst nicht besonders schwierig ist? Kann man für die Kommunikation in einer Fremdsprache mehr als eine 1,3-Gebühr verlangen? Ein Blick in den Kommentar und die Antwort ist gefunden: Ja, das geht, Literaturfundstelle inklusive. Oder: Enkelin und Oma streiten sich über die Herausgabe einer kostenlos überlassenen Wohnung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
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