Am 17. Februar 2022 hat der EGMR (Beschwerde Nr. 74131/14; in Englisch) geurteilt, dass die polnischen Regelungen über die Ausstellung und Änderung von Geburtsurkunden im Hinblick auf Transgenderpersonen mit der EMRK im Einklang stehen. Der EGMR hat bereits mehrfach über die Rechte von LGBTI-Personen entschieden (vgl. zuletzt EiÜ 29/21) und hierzu diverse Informationsblätter (siehe hier unter „Diskriminierung“) veröffentlicht.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-03-14 |
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