Dieser Tage erstarkt das Transparenzregister endgültig vom Auffang- zum Vollregister. Und es besteht Handlungsbedarf. Denn die Übergangsfristen für die bis zum 1. August 2021 geltende Mitteilungsfiktion laufen aus. Dies hat zur Folge, dass alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften nun proaktiv meldepflichtig sind.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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