Auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg und Niedersachsen hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, durch den im Wege einer Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) den Bundesländern die Einführung eines juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit aus familiären Gründen (siehe insofern § 48a Abs. 1 DRiG) ermöglicht werden soll.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
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