Auch Rechtsanwaltskanzleien sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden, an die Aufsichtsbehörde zu melden. Darüber hinaus müssen in bestimmten Fällen die Betroffenen von der Datenschutzverletzung benachrichtigt werden. Um diese Pflicht erfüllen zu können, müssen Verantwortliche alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten zu schützen und eine Datenschutzverletzung feststellen zu können.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.45 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-09-14 |
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