Manchmal scheint das Urheberrecht ungerecht zu sein: Datenbanken und kurze Gedichte sind beispielsweise geschützt, Werbekonzepte jedoch trotz des erheblichen Aufwands jedoch nicht. Das hat das OLG Köln in einem Beschluss vom 22.6.2009 – 6 U 226/08 mit dem prägnanten Titel „DHL im All“ entgegen zahlreicher juristischer Lehrmeinungen, die einen Schutz von Werbekonzeptionen als komplexer Werke eigener Art (vergleichbar einem Filmwerk) für denkbar halten, bestätigt. Im Kern ging es bei dem Werbekampagnen-Streit um den viel zitierten Ideenschutz. Wann dürfen gute Ideen und Konzepte übernommen werden und wo sind die Grenzen? Das Immaterialgüterrecht hält eine ganze Reihe von Schutzrechten bereit, auf deren Klaviatur Werbeagenturen sicher spielen sollten. Doch nicht immer ist die Abgrenzung einfach, hinzu kommen der Know-how-Schutz sowie das Wettbewerbs- und das Vertragsrecht mit all ihren Chancen und Fallstricken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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