Seit Jahren beschäftigt die Frage, was ein Kfz-Schadensgutachten kosten darf, Gerichte, Anwälte, Sachverständige und – vor allem – die Kfz-Haftpflichtversicherer. Es geht im Kern um die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs – der in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters ist. Und der muss sich fragen: Kann man die Schadenshöhe zugrunde legen, wie das die meisten Sachverständigen machen – oder geht es auch anders?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-16 |
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