Zwei jüngere Entscheidungen zum Unterhaltsrecht sollten auch Kolleginnen und Kollegen kennen, die familienrechtlich unterwegs sind, ohne sich diesem Rechtsgebiet zu sehr verschrieben zu haben. Die eine Entscheidung aus September 2021 betrifft die Berechnung des Ehegattenunterhalts, wenn Kinder vorhanden sind. Die andere von Oktober 2021 hat die Frage zum Gegenstand, ob der Barunterhalt sich verringern kann, wenn ein leistungsfähiger Großelternteil vorhanden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.05.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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