Bereits am 10. Oktober hat der DAV in einer Sonderdepesche über das jüngste EU-Sanktionspaket gegen Russland berichtet: Es trifft auch die Anwaltschaft, der es ab sofort untersagt ist, bestimmte russische Mandate zu übernehmen. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Stefan von Raumer, kritisierte die Sanktionen nun in einem Pressestatement: Die Entscheidung, ein Mandat anzunehmen oder abzulehnen, müsse allein der Anwältin oder dem Anwalt überlassen sein.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-19 |
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