Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte und die Düsseldorfer Tabelle sind anerkannte, bewährte Hilfsmittel bei der Ermittlung des angemessenen Unterhalts nach §§ 1610, 1578 BGB. Die in der Tabelle ausgewiesenen Richtsätze und die in den Leitlinien niedergelegten Grundsätze stellen richterliche Erfahrungswerte dar, mit denen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts und zu einer gleichmäßigen Behandlung gleicher Lebenssachverhalte beigetragen wird. Tabelle und Leitlinien typisieren den Lebensbedarf eines Kindes und gestalten ihn aus. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts, pauschalisieren und vereinheitlichen bestimmte, unterhaltsrechtlich relevante Beträge und legen die Geldsumme fest, die in den verschiedenen Unterhaltsverhältnissen dem jeweiligen Unterhaltspflichtigen regelmäßig für den eigenen – notwendigen oder angemessenen – Bedarf zu belassen sind. Sie sollen den Berliner Familiengerichten, aber insbesondere auch der unterhaltsrechtlichen (Beratungs-) Praxis der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Berliner Jugendämtern und Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden eine Orientierungshilfe in Unterhaltsangelegenheiten geben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.03.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

