In der digitalen Welt gilt: „Copyright is everywhere“ – Urheberrecht ist überall. Immer wieder passt der Gesetzgeber das Urheberrecht an die digitale Entwicklung an. Das erfolgt zunehmend auf EU-Ebene, zuletzt durch die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Kurz wird diese Richtlinie meist als DSM-Richtlinie (für Digital Single Market) bezeichnet. Sie war bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Nach verschiedenen Vorentwürfen hat die Bundesregierung am 3. Februar 2021 einen Regierungsentwurf verabschiedet. Nach zum Teil emotional aufgeladenen Diskussionen um letzte Details hat der Bundestag den Gesetzesentwurf am 20. Mai 2021 beschlossen. Soweit die Änderungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) umgesetzt wurden, tritt das Umsetzungsgesetz am 7. Juni 2021 in Kraft; das separat zur Umsetzung von Artikel 17 DSM- Richtlinie geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten der geplanten Änderungen des Urheberrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.07.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-21 |
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