Zum 1.10.2021 hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen nicht nur im RVG vorgenommen. Unter anderem die Geschäfts- und Einigungsgebühr sowie Wertberechnung nach § 31b RVG erfuhren Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurden u. a. erhebliche Änderungen im Bereich des Erfolgshonorars, des Gebührenunterschreitungsverbots (einschl. Verzicht) und des Kostenübernahmeverbots vorgenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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