Zum 1.10.2021 hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen nicht nur im RVG vorgenommen. Unter anderem die Geschäfts- und Einigungsgebühr sowie Wertberechnung nach § 31b RVG erfuhren Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurden u. a. erhebliche Änderungen im Bereich des Erfolgshonorars, des Gebührenunterschreitungsverbots (einschl. Verzicht) und des Kostenübernahmeverbots vorgenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: