In der Septemberausgabe des Berliner Anwaltsblatts stellten auf den Seiten 301 f. Rechtspflegerin Simone Meyer und Rechtspflegerin Marion Eckert die „Vermögensabschöpfung in der Praxis“ vor. Der Beitrag gibt aus anwaltlicher Sicht Anlass zur Ergänzung und Erwiderung. Denn der justizielle Blick auf die Anwendung der Regeln der Vermögensabschöpfung, die einem enormen praktischen Bedeutungszuwachs erfahren haben, darf aber auch nicht die eine oder andere vermeidbare Arrest- oder Einziehungsentscheidung aus dem Blick verlieren, bei der übermäßige Härten für den Betroffenen nachträglich zu korrigieren waren. Die nachfolgenden Ausführungen werfen Schlaglichter auf Rechtsprobleme bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen, die regelmäßig erhebliches Verteidigungspotenzial bergen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.12.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-19 |
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