Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Aachen sind zwei Eilanträge gegen Schließungen einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts gescheitert. Beide Betriebe sollten aufgrund einer Allgemeinverfügung der Stadt Würselen vom 18.3.2020 mit sofortiger Wirkung zunächst bis zum 19.4.2020 geschlossen bleiben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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