Nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen ist die Untersagung einer Geburtstagsfeier durch die Stadt Göttingen per Allgemeinverfügung rechtmäßig. Grundlage hierfür war eine infektionsschutzrechtliche Verfügung der Stadt vom 17.3.2020.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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