Nach Auffassung des VG Hamburg ist der in der Allgemeinverfügung vom 22.3.2020 angeordnete Mindestabstand voraussichtlich rechtmäßig. Nach der Verfügung müssen Personen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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