Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass die Betreiberin eines Hundesalons im Kreis Lippe ihren Hundesalon nun doch nicht schließen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Betreiberin diesen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs so umgebaut, dass Kunden den Geschäftsraum nicht mehr betreten dürfen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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